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Care24 – Ihr zuverlässiger Partner in der Pflege

Wie können wir Ihre Pflegekosten reduzieren? 

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Ein Überblick zur Reduzierung der Pflegekosten

Kassenleistungen für die Grundpflege

Dank unserer Zusammenarbeit mit der Spitex können Sie die Vorteile der Kassenleistungen für die Grundpflege nutzen. Nach unserer Erfahrung umfasst dies in der Regel etwa zwei Stunden täglich.

Hilflosenentschädigung

Personen, die auf Pflege angewiesen sind, haben unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Diese Entschädigung richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands dauerhaft Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Körperpflege, Ernährung oder eine kontinuierliche Betreuung benötigen.

Die Berechtigung für diese Leistung wird in der Regel von der Spitex im Auftrag des Arztes überprüft und bei der zuständigen AHV-Stelle beantragt. Die monatlichen Beträge der Hilflosenentschädigung staffeln sich wie folgt:

  • Leichter Grad der Hilflosigkeit: CHF 245,-
  • Mittlerer Grad der Hilflosigkeit: CHF 613,-
  • Schwerer Grad der Hilflosigkeit: CHF 980,-
Eine Gesundheitsberaterin hilft einer kranken älteren Frau, die zu Hause im Bett sitzt.
Pflegekraft unterstützt ältere Frau im Haus, Nahaufnahme.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen übernehmen häufig auch kleinere Beträge für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unsere Kunden erhalten von uns detaillierte Kostenbelege, und wir unterstützen sie aktiv bei der Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Steuererklärung

Da Krankenkassen und Gemeinden die Kosten für die Live-in-Betreuung zu Hause derzeit nicht vollständig abdecken, ist es wichtig, diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Dabei sind grundsätzlich drei wesentliche Punkte zu beachten:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass der Kunde aufgrund geistiger und/oder körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, sein Leben selbstständig zu führen, muss der Steuererklärung beigefügt werden. Alternativ kann auch der vom Arzt ausgefüllte Fragebogen „Abzug von behinderungsbedingten Kosten“ eingereicht werden.
  • Unsere Kunden erhalten von uns einen Nachweis über die Jahreskosten, der entweder der Steuererklärung beigelegt oder im Fragebogen unter „Behinderungsbedingte Kosten“ eingetragen werden kann.
  • Zusätzlich sollten Kopien aller Monatsrechnungen der Steuererklärung beigefügt werden.

Leider gibt es keine einheitlichen Richtlinien zwischen den Gemeinden bezüglich der anrechenbaren Höhe für Steuerabzüge.

Modell zur Kostenberechnung am Beispiel eines konkreten Falls

Stellen wir uns vor:

Hans Maier wohnt in Zürich mit seiner Betreuerin Anna 
Hans Maier hat einen Dienstleistungsvertrag mit «Care 24» abgeschlossen.
Zusammen mit «Care 24» schliesst er eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Spitex ab.
Anna übernimmt die Pflegeleistungen für Hans Maier im Auftrag der Spitex.
Die Spitex kann die erbrachte Grundpflege direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Die entsprechende Vergütung wird von Care 24 im Folgemonat von der Monatsrechnung von Hans Maier abgezogen.

Beispielrechnung für eine monatliche Grundpflege von 52 Stunden (2 Stunden pro Tag)
 

Dienstleistungskosten pro Monat
Bruttolohnkosten Anna, inkl. Sozialleistungen, Arbeitgeberbeiträge,
Betreuung und Administration Care 24      
   CHF8.490,00
-   abzüglich freie Kost & Logis für Anna      CHF   990,00
Basis-Preis   CHF7.500,00
-   Krankenkassenleistungen (26 Tage x 2 Std. x bis zu CHF 35)   CHF1.820,00*
+  gesetzliche Patientenbeteiligung (26 x CHF 7,65)      CHF   198,90
+  8,1% auf den Dienstleistungsbetrag ohne KK-Leistung   CHF   460,00
Herr Hans Maier zahlt monatlich inklusive Mehrwertsteuer   CHF6.339,00
Herr Maier erhält zusätzlich Hilflosenentschädigung (Stufe 2)  
diese wird immer bezahlt, weil vermögensunabhängig    CHF    613,00**
Herr Maier besitzt eine Zusatzversicherung für Hauswirtschaftshife   CHF    350,00***
durchschnittliche Steuereinsparung bei Akzeptanz von 50% der Kosten   CHF    600,00**** 
effektiv möglicher Zahlbetrag= CHF4.776,00

* Der Rückvergütungsbeitrag variiert je nach den geleisteten und akzeptierten Pflegeminuten der Krankenkasse.
Die Angabe im Beispiel ist ein Durchschnittswert.

** Die Hilflosenentschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und ist vermögensunabhängig.

*** Dieser Betrag variiert je nach Krankenkasse.

**** Dieser Betrag variiert nach dem jeweiligen steuerbaren Einkommen


Herr Beispiel bezahlt monatlich CHF 4776,00 für Betreuung, Pflege und Hauswirtschaft

Welche zusätzlichen Kosten sind zu berücksichtigen?

Verpflegung und Unterkunft – werden von Ihnen bereitgestellt!

Verpflegung und Unterkunft (Kost und Logis) werden von unseren Kunden als Sachleistung erbracht. Der landesweit festgelegte Referenzwert für diese Naturalleistungen beträgt 33 CHF pro Tag bzw. 990 CHF pro Monat. Diese Kosten müssen nicht zusätzlich bezahlt werden, da sie durch die Bereitstellung von Verpflegung und Unterkunft abgedeckt sind. Unsere Betreuungspersonen erhalten diesen Betrag nicht als Geldleistung, da sie die Leistungen direkt in Form von Verpflegung und Unterkunft erhalten.

Freiwillige, die einer älteren Dame beim Hausputz helfen

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