FAQ
Welche Aufgaben übernimmt eine Live-in-Betreuung?
Die Aufgaben einer Live-in-Betreuung richten sich individuell nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen. Typischerweise umfassen sie:
- Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, dem Ankleiden, der Nahrungsaufnahme sowie beim Toilettengang.
- Nachtbereitschaft: Gewährleistung sofortiger Hilfeleistung im Notfall während der Nacht.
- Hauswirtschaftliche Aufgaben: Übernahme von Tätigkeiten wie Kochen, Einkaufen, Wäschewaschen und Reinigen.
- Begleitung: Unterstützung bei Arztbesuchen, Spaziergängen und anderen ausserhäuslichen Aktivitäten.
- Soziale Interaktion: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und dafür sorgen, dass die pflegebedürftige Person sich nicht isoliert fühlt.
Herkunft unserer Betreuungspersonen
Unsere Betreuungspersonen und Haushaltshilfen kommen aus verschiedenen Regionen Osteuropas, wobei der Grossteil aus der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen stammt.
Verfügen die Betreuungspersonen über gute Deutschkenntnisse? Sind sie auch mit Schweizerdeutsch vertraut?
Die meisten unserer Betreuungspersonen sprechen fliessend Deutsch. Einige haben durch längere Einsätze in der Schweiz auch ein gutes Verständnis für den Schweizer Dialekt entwickelt.
Wie lange sind die Betreuungspersonen im Einsatz?
Die Einsatzdauer unserer Betreuungspersonen wird in Absprache mit unseren Kunden individuell festgelegt. In der Regel bleiben die Betreuungspersonen für etwa drei Monate in der Schweiz, während ihr Hauptwohnsitz weiterhin in ihrem Heimatland bleibt. Bei komplexen Pflegesituationen, insbesondere bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz oder ähnlichen Diagnosen, kann ein Wechsel der Betreuungsperson jedoch bereits nach ein bis zwei Monaten erforderlich sein.
Welche Aufgaben übernehmen die Betreuungspersonen?
Unsere Betreuungspersonen übernehmen sämtliche Aufgaben, die in Absprache festgelegt werden. Dazu zählen alltägliche Tätigkeiten wie Kochen, Wäschepflege und Reinigung sowie soziale Unterstützung, etwa durch gemeinsames Essen. Für spezialisierte Pflegeleistungen ist die Zusammenarbeit mit der Spitex erforderlich. Die Kosten für diese pflegerischen Leistungen werden direkt von der Spitex mit der Krankenkasse abgerechnet.
Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Die Krankenkasse und die Gemeinde übernehmen nicht die vollständigen Kosten der Live-in-Betreuung. Daher ist es besonders wichtig, diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Dazu benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die betreute Person auf Unterstützung durch eine Betreuungsperson im Alltag angewiesen ist. Dieses Attest muss der Steuererklärung beigefügt werden.
Wird die Sozialversicherung ordnungsgemäss abgerechnet?
Alle Betreuungspersonen von Care24 sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften und dem GAV Personalverleih angestellt und sozialversichert. Sie werden ordnungsgemäss bei der AHV/ALV angemeldet und sind zusätzlich gegen Unfall sowie Lohnausfall durch Krankheit versichert. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Betreuungspersonen bei der Auswahl einer geeigneten Schweizer Krankenversicherung.
Zahlen die Betreuungspersonen eine Vermittlungsgebühr und wer übernimmt die Reisekosten?
Bei Care24 sind unsere Betreuungspersonen von jeglichen Vermittlungsgebühren befreit. Die Reisekosten für die An- und Abreise betragen pauschal 350 CHF und werden vom Kunden getragen.
Welche Faktoren helfen dabei, Ihre Kosten zu reduzieren?
Kassenleistungen für Grundpflege
Dank unserer Kooperation mit der Spitex haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistungen für die Grundpflege in Anspruch zu nehmen. Üblicherweise umfasst dies etwa zwei Stunden täglich, basierend auf unserer Erfahrung.
Hilflosenentschädigung
Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, haben unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Hilflos gelten Personen, die dauerhaft Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperpflege, beim Essen oder bei anderen alltäglichen Aktivitäten benötigen oder kontinuierliche Pflege und persönliche Überwachung erfordern.
Normalerweise wird der Anspruch von der Spitex, im Auftrag des Arztes, geprüft und bei der zuständigen AHV-Stelle beantragt. Die monatliche Entschädigung beträgt:
- CHF 245 für leichte Hilflosigkeit
- CHF 613 für mittlere Hilflosigkeit
- CHF 980 für schwere Hilflosigkeit
Für eine detaillierte Kostenübersicht sehen Sie bitte unsere Beispiel-Kostenübersicht an.
Wie schnell lässt sich eine Live-in-Betreuung organisieren?
Der Zeitrahmen für den Start einer Live-in-Betreuung variiert je nach verschiedenen Faktoren, wie den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, der Verfügbarkeit von Betreuungspersonen und der regionalen Nachfrage. In einigen Fällen kann die Betreuung innerhalb weniger Tage beginnen, während es in anderen Situationen 6 bis 10 Tage dauern kann.
Welche Aufgaben sind für Betreuungspersonen nicht erlaubt? Was umfasst der Begriff Grundpflege?
Definition und Massnahmen der Grundpflege
Grundpflege umfasst eine Reihe pflegerischer und unterstützender Massnahmen, die darauf abzielen, das Wohlbefinden und die Gesundheit der betreuten Personen zu fördern und zu erhalten. Zu den Aufgaben der Betreuungsperson in der Grundpflege gehören:
- Anlegen von Kompressionsstrümpfen und das Einbinden von Beinen
- Durchführung von Bewegungsübungen
- Dekubitusprophylaxe (Vermeidung von Druckgeschwüren)
- Unterstützung bei der Mund- und Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Essen
- Betten und richtige Lagerung der betreuten Person
Diese Massnahmen sind essenziell, um die Lebensqualität der betreuten Personen zu gewährleisten und gesundheitlichen Komplikationen vorzubeugen.
Betreuungspersonen dürfen keine medizinischen oder spezialisierten pflegerischen Tätigkeiten durchführen, es sei denn, es handelt sich um Aufgaben der Grundpflege oder andere Tätigkeiten, für die sie über die erforderliche Ausbildung verfügen.
Wird die Privatsphäre der betreuten Person respektiert?
Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Privatsphäre der betreuten Person zu wahren und persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gegenüber Dritten wird streng beachtet. Fotos dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis beider Parteien gemacht werden und sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch als Erinnerung bestimmt.
Wie gestaltet sich das Gehalt der Betreuungspersonen?
Die Gehälter unserer Betreuungspersonen richten sich nach den Richtlinien des GAV Personalverleih und orientieren sich an den geltenden Lohnstrukturen. Die individuelle Lohnberechnung berücksichtigt Faktoren wie den Einsatzkanton, die Ausbildung, die Berufserfahrung und andere relevante Kriterien. Neben dem vereinbarten Stundenlohn erhalten die Betreuungspersonen zusätzliche Leistungen wie Ferienentschädigung, Feiertagsentschädigung und einen anteiligen 13. Monatslohn.
Was geschieht, wenn Sie mit der Betreuungsperson nicht zufrieden sind?
Unsere Betreuungspersonen zeichnen sich durch langjährige Erfahrung, hohe Anpassungsfähigkeit und Offenheit aus, was in der Regel zu einem harmonischen Miteinander führt. Sollte es dennoch vorkommen, dass die Zusammenarbeit mit Ihrer Betreuungsperson nicht Ihren Erwartungen entspricht, werden wir gemeinsam einen zeitnahen Personalwechsel planen, um eine passende Lösung zu finden.
Welche Ansprüche und Rechte haben Betreuungspersonen?
Die Betreuungsperson lebt intensiv mit den zu betreuenden Personen zusammen und ist in den Alltag sowie den Haushalt integriert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der Betreuungsperson eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um ihre Arbeit effektiv zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Eigenes, abschliessbares Schlafzimmer: Ein privater, abschliessbarer Raum ist unerlässlich, um der Betreuungsperson den notwendigen Rückzugsort für Ruhe und Privatsphäre zu bieten.
- Zugang zu WC und Dusche oder Bad: Die Betreuungsperson muss uneingeschränkten Zugang zu Sanitäranlagen haben, um ihre tägliche Hygiene sicherzustellen.
- Internetzugang: Wenn möglich, sollte ein Internetanschluss bereitgestellt werden, damit die Betreuungsperson regelmässig mit ihrer Familie im Herkunftsland kommunizieren kann.
- Haus- und Zimmerschlüssel: Zur Gewährleistung der Bewegungsfreiheit und Sicherheit sollte die Betreuungsperson eigene Schlüssel für Haus und Zimmer erhalten.
Was versteht man unter "Kost und Logis"?
Der Begriff "Kost und Logis" umfasst die Verpflegung und Unterkunft, die der Betreuungsperson zur Verfügung gestellt werden. In der Regel lebt die Betreuungsperson zusammen mit der zu betreuenden Person und erhält ihre Mahlzeiten im selben Haushalt.
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